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   BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53   

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https://dejure.org/1954,258
BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53 (https://dejure.org/1954,258)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1954 - 1 StR 476/53 (https://dejure.org/1954,258)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1954 - 1 StR 476/53 (https://dejure.org/1954,258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe des vorläufigen Ergebnisses der Ermittlungen im verlesenen Eröffnungsbeschluss - Beeinflussung des Beweisergebnisses der Hauptverhandlung zu Ungunsten des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 261
  • NJW 1954, 483
  • MDR 1954, 310
  • JR 1954, 189
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53

    Freier - §§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen

    Auszug aus BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53
    Der Angeklagte hat im Mahnschriftwechsel und in der Hauptverhandlung die Ansicht vertreten, er habe nur Rechtsansprüche verfolgt; nach der Überzeugung des Landgerichts wusste er aber, dass ihm aus den Betrügereien in den abgeurteilten 21 Fällen keine Ansprüche mehr zustanden (vgl BGHSt 4, 105).
  • BGH, 06.10.1953 - 1 StR 419/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53
    Nach der Verurteilung ist die Neufassung des § 253 StGB vom 4. August 1953 als milderes Gesetz (§ 2 Abs. 2 StGB) in Kraft getreten, das im Revisionsverfahren noch zu beachten ist (§ 354 a StPO; BGH 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953).
  • RG, 08.02.1935 - 4 D 787/34

    Ist es zulässig, daß Abschriften der Anklageschrift, in der die wesentlichen

    Auszug aus BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53
    Dies hat das Reichsgericht aus ähnlichem Anlass unter Hinweis auf die einschlägige Entstehungsgeschichte wiederholt hervorgehoben (z.B. RGSt 53, 176; 69, 120).
  • RG, 19.12.1932 - III 1053/32

    1. Ist vor der großen Strafkammer, wenn sie in erster Instanz entscheidet, das

    Auszug aus BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53
    In der Eigenschaft als Verfahrensvoraussetzung (RGSt 68, 107; 67, 59)wird der Eröffnungsbeschluss, der den Anforderungen des § 207 StPO dem übrigen Inhalt nach entspricht, durch das unzulässige Beiwerk nicht berührt.
  • RG, 03.01.1919 - IV 1177/18

    Darf der Schwurgerichtsvorsitzende in der Hauptverhandlung "Tatsachen, die von

    Auszug aus BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53
    Dies hat das Reichsgericht aus ähnlichem Anlass unter Hinweis auf die einschlägige Entstehungsgeschichte wiederholt hervorgehoben (z.B. RGSt 53, 176; 69, 120).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesgerichtshof schon früh die Zurückweisung eines hinsichtlich des Umfangs der begehrten Beweisaufnahme ähnlichen (Hilfs-)Beweisantrags eben wegen dieses Umfangs mit folgender Begründung gebilligt hat: "Die Ablehnung des Hilfsbeweisantrags der Verteidigung, "sämtliche Inserenten" - etwa 7.000 - als Zeugen zu verhören, verletzt die §§ 244, 245 StPO (aF) schon deshalb nicht, weil er ... auf Unmögliches gerichtet ist" (BGH, Urteil vom 4. Januar 1954 - 1 StR 476/53).
  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60

    Opel Kapitän - § 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher

    Unbegründet ist die - auf die Entscheidung BGHSt 5, 261 gestützte - Auffassung der Revision, der in der Hauptverhandlung verlesene Eröffnungsbeschluß widerspreche dem Gesetz, weil er einen Sachverhalt enthalte, der die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat in einer bestimmten, vom Gericht bereits festgelegten Darstellung wiedergebe und deshalb den Schuldspruch vorwegnehme.

    Er verfällt besonders nicht in die Fehler, die in BGHSt 5, 261 als gegen § 207 StPO verstoßend beanstandet worden sind.

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich daher grundlegend von der in BGHSt 5, 261 entschiedenen Sachlage und nähert sich im Ergebnis den in 1 StR 150/58 vom 8. Juli 1958 und 1 StR 145/59 vom 12. Mai 1959 entschiedenen Fällen, in denen die gleiche Verfahrensrüge verworfen wurde.

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Personen ist ein Fortsetzungszusammenhang nicht möglich (für den Fall der Erpressung vgl. RG HRR 1937, 981; BGH, Urteil vom 5. Januar 1954 - 1 StR 476/53 -, in NJW 1954, 483 nur mit dem Leitsatz abgedruckt).
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